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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kneip – Ferien Nah am Strand GmbH, Geschäftsführerin Christine Kneip, Goldstraße 1 b, 26434

Wangerland Horumersiel

Telefon: 0 44 26 – 90 48 48 Fax: . 0 44 26 – 90 48 75 .Internet: www.Nah-am-Strand.de .

Mail: info(@)nah-am-strand.de

§ 1 Leistungsumfang

1. Kneip – Ferien Nah am Strand GmbH, (nachfolgend Vermittler genannt), tritt für die

Eigentümer als Vermittler auf. Kneip – Ferien Nah am Strand GmbH vermittelt und reserviert im

Namen des Eigentümers bzw. Feriengastes Ferienunterkünfte und schließt im Auftrag und auf

Rechnung des jeweiligen Eigentümers für diesen einen Beherbergungsvertrag und wickelt diesen

ab. Der vermittelte Vertrag kommt also zwischen dem Kunden und dem Anbieter, also dem Gast

und dem Eigentümer des Objektes der vermittelten Leistung zustande. Die Abwicklung

eventueller Leistungsstörungen erfolgt zwischen den Vertragspartnern. Zwischen Vermittler und

Kunden kommt ein Geschäftsbesorgungsvertrag zustande: der Vermittler schuldet den

fachgerechten Abschluss des vermittelten Vertrages (z.B. Beherbergungsvertrag) und hat

insoweit Beratungs- und Informationspflichten. Rechtsberatung wird nicht geschuldet und ist

auch nicht gestattet.

2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden/Gast

und dem Vermittler und gelten für alle Buchungen von Ferienunterkünften über den Vermittler

unabhängig vom Ort und von der Art der Buchung.

§ 2 Vertragsabschluss

1. Die durch den Kunden erfolgte Buchung bei dem Vermittler (Buchungsformular im Internet,

telefonische Buchungsanfrage, schriftlich oder in anderer Textform oder mündlich) stellt ein

Angebot des Kunden auf Abschluss eines Vertrages über eine bestimmte Ferienunterkunft, für

einen bestimmten Zeitraum, zu einem bestimmten Preis dar. Ist die vom Kunden angefragte

Ferienunterkunft verfügbar und wird das Angebot des Kunden auf Vertragsabschluss

angenommen, erhält der Kunde durch den Vermittler als Vertreter des Eigentümers eine

schriftliche oder in anderer Textform gefasste Buchungsbestätigung, in welcher die Kontaktdaten

der Ferienunterkunft sowie die weiteren Vertragsbedingungen nochmals enthalten sind. Mit der

Buchungsbestätigung kommt der Vertrag zu Stande.

2. Der Mietvertrag über die Ferienimmobilie kommt durch Annahme der Buchung des Feriengastes

durch den Vermittler zustande. Der Vermittler versendet hierzu eine Buchungsbestätigung

schriftlich, per Telefax oder per E-Mail. Vertragliche Beziehungen bzgl. der vermittelten

Leistungen bestehen nur zwischen dem Feriengast und dem Eigentümer.

3. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten ergeben sich aus den zwischen dem Vermittler und dem

Kunden getroffenen Vereinbarungen, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den

gesetzlichen Vorschriften.

§ 3 Zahlungsmodalitäten

1. Nach Vertragsabschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) ist der Kunde verpflichtet, innerhalb

von 7 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtpreises zu zahlen. Die Restzahlung

auf den Rechnungsbetrag muss bis spätestens 28 Tage vor Anreise dem auf der

Buchungsbestätigung/Rechnung aufgeführten Konto des Vermittlers gutgeschrieben sein.

2. Bei kurzfristigen Reservierungen - weniger als 28 Tage vor Anreise - ist der Gesamtbetrag sofort

zur Zahlung fällig.

3. Der Vermittler ist nur dann an die Buchungsbestätigung gebunden, wenn die Zahlungen

vertragsgerecht bei dem Vermittler eingegangen sind. Ist dies nicht der Fall, besteht seitens des

Kunden kein Anspruch auf die vertraglichen Leistungen. Der Vermittler ist in diesem Falle zur

anderweitigen Vermietung des Objektes berechtigt & wird dies dem Kunden unverzüglich

mitteilen. Falls eine Ersatzvermietung für den gebuchten Zeitraum nicht realisiert werden kann,

ist der Kunde zum Ersatz des dadurch entstandenen Schadens verpflichtet.

§ 4 Bereitstellung des Ferienobjektes

1. Gebuchte Ferienobjekte stehen dem Kunden am Anreisetag ab 15:00 bis 16:00 Uhr zur

Verfügung. Für eine pünktliche Überlassung übernimmt der Vermittler keine Garantie. Sollte der

Kunde nach 16.00 Uhr oder außerhalb der Bürozeiten anreisen, muss er die Schlüssel zum

Vermietobjekt aus dem Außentresor des Vermittlers entnehmen. Bis 19.00 Uhr kann der Kunde

den Vermittler telefonisch im dringenden Notfall erreichen. Die entsprechende Rufnummer

hängt am Büro aus. Reist der Kunde nach 19 Uhr an und kann den Außentresor nicht öffnen,

hat er gegenüber dem Vermittler keine rechtlichen Ansprüche. Die Anreise nach 19 Uhr

geschieht somit auf eigenes Risiko. Dies sollte bei der Anreise eingeplant werden.

2. Das Ferienobjekt ist am Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr besenrein zu verlassen. Der

Schlüssel ist bis 10:00 Uhr an den Vermittler bzw. deren Bevollmächtigten zu übergeben.

§ 5 Rücktritt und Nichtinanspruchnahme der Leistungen durch den Mieter

1. Der Rücktritt des Mieters vom Vertrag bedarf in jedem Falle der Schriftform.

2. Im Falle des Rücktritts ist der Vermittler als Vertreter des Eigentümers berechtigt, vom Kunden

einen pauschalierten Schadensersatz zu verlangen, wobei folgende Schadensersatzbeträge zu

leisten sind:

a) 35,00 € im Falle eines Stornos, unabhängig der Frist. 

b) bei Zugang des Rücktritts vom 30. Tag bis zum 21. Tag vor Anreise sind 50 %

des Mietpreises zu zahlen.

c) bei Zugang des Rücktritts vom 20. Tag bis zum 11. Tag vor Anreise sind 75 %

des Mietpreises zu zahlen.

d) bei Zugang des Rücktritts ab dem 10. Tag vor Anreise sowie bei

Nichtanreise sind 100 % des Mietpreises zu zahlen.

4. Der pauschalierte Schadensersatz ist mit dem Zugang des Rücktritts zur Zahlung fällig.

5. Nimmt der Kunde vertragliche Leistungen wegen verspäteter Anreise und/oder früherer Abreise

wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom Vermittler zu vertretenden Gründen, nicht oder

nicht vollständig in Anspruch, so besteht seitens des Kunden kein Anspruch auf anteilige

Reisepreisrückerstattung.

6. Für Umbuchungen in ein anderes Objekt, Verschiebungen des Reisezeitraum bis zum 91. Tag vor

Reisebeginn sowie für Änderungen mit verbundenen Rücküberweisungen ist eine

Bearbeitungsgebühr von 15,00 €fällig.

7. Im Mietpreis ist eine Reiserücktrittskostenversicherung nicht enthalten. Es wird seitens des

Vermittlers der Abschluss einer derartigen Versicherung angeraten. Ein entsprechendes Formular

kann auf Wunsch dem Kunden übersandt werden.

§ 6 Kündigung und Rücktritt seitens des Vermittlers

1. Der Vermittler kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne

Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten

Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung, eventuell Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich

ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermittler eine

Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermittler

von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen

Gewinns verlangen.

2. Der Vermittler behält sich vor, den Mietvertrag zu kündigen, wenn die Erfüllung des Vertrages

infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert,

gefährdet oder beeinträchtigt wird. Der Vermittler wird von seinen vertraglichen Verpflichtungen

frei, muss jedoch der anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.

§ 7 Obliegenheiten des Mieters

1. Das Vertragsobjekt darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden.

Abweichungen hiervon bedürfen einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung mit dem Vermittler.

Die angegebene maximale Personenzahl schließt auch Kinder ein. Im Falle einer Überbelegung

ist der Vermittler berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der

Überbelegung zu verlangen und die überzähligen Personen des Mietobjektes zu verweisen.

2. Ein Haustier darf nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit dem Vermittler mitgebracht

werden. Dieses muss in der Buchung angezeigt werden. Für jede durch die eingebrachten

Haustiere, verursachten Schäden haftet ausschließlich der einbringende Gast.

3. Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen oder ähnlichem auf den Grundstücken ist verboten. Das

Objekt ist von sämtlichen berechtigten Nutzern pfleglich zu behandeln.

4. Das Objekt sowie sämtliches vorhandenes Zubehör sind bei Auszug zu säubern und besenrein zu

übergeben. Diese Pflicht gilt unabhängig von der Reinigung durch den Vermittler oder deren

Beauftragten. Bei nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführter Reinigung ist der Vermittler

berechtigt, die entstehenden Kosten für den Aufwand dem Kunden zu berechnen.

5. Kurabgaben sind im Reisepreis nicht enthalten. Für den Aufenthalt fällig werdende Kurabgaben

laut Satzung der jeweiligen Gemeinde sind bei Anreise gesondert zu entrichten.

6. In sämtlichen Objekten herrscht absolutes Rauchverbot. Der Vermittler behält sich bei Verstößen

die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ausdrücklich vor. Der Vermittler übernimmt

keine Garantie für den rauchfreien Zustand der Objekte gegenüber dem Kunden.

§ 8 Leistungsstörungen/Haftung

1. Mängel am Mietobjekt, die über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgehen sowie andere

Beanstandungen wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistungen, sind dem Vermittler

unverzüglich am Anreisetag, spätestens aber am darauffolgenden Tag schriftlich anzuzeigen.

Dem Vermittler muss die Gelegenheit zur Abhilfe oder Nachbesserung gegeben werden.

2. Unterbleibt eine unverzügliche Mängelanzeige schuldhaft, entfallen jegliche Ansprüche des

Gastes aus dem Vertrag, soweit eine dem Gast zumutbare Abhilfe durch den Vermittler möglich

gewesen wäre.

3. Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun,

um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu

halten.

4. Der Gast haftet im vollen Umfang für verursachte Schäden am Mietobjekt oder seinen sonstigen

Einrichtungen.

5. Der Vermittler und der Eigentümer haften nicht für Leistungsstörungen von dritter Seite, die

nicht

in direktem Zusammenhang mit dem Objekt und mit den vertraglichen Leistungen stehen sowie

für Schäden, die dem Gast durch unsachgemäße oder bestimmungswidrige Benutzung des

Mietobjektes oder seiner Einrichtungen entstehen.

6. Die vertragliche Haftung ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen

Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden beim Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig

herbeigeführt wurde oder soweit der Vermittler für einen dem Kunden entstandenen Schaden

allein wegen des Verschuldens eines Vertragspartners oder Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.

7. Der Vermittler haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung der vom Gast eingebrachten

Sachen einschließlich Pkw. Die Einbringung des persönlichen Eigentums in das Mietobjekt

einschließlich der Abstellung des Pkw auf dem Parkplatz bzw. Unterstellplatz erfolgt auf eigene

Gefahr.

8. Internet-Verbindungen werden auf verschiedene Arten angeboten. Es besteht kein Anspruch auf

eine bestimmte Bandbreite oder Signalstärke. Der Kunde verpflichtet sich, den Internetzugang

nicht zur Verbreitung, Zugänglichmachung oder Vervielfältigung von urheberrechtlich

geschütztem Material (sog. Filesharing) zu nutzen. Der Kunde stellt den Eigentümer und den

Vermittler von allen Ansprüchen und Schäden Dritter frei, welche auf eine rechtswidrige

Nutzung des Internetzuganges zurückzuführen sind.

§ 9 Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach

Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des

Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren

Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der

wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, welche die Vertragsparteien mit der

unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages, einschließlich dieser

Bedingungen, sollen aus Beweisgründen schriftlich vereinbart werden.

§ 10 Verbot des Ladens von Elektrofahrzeugen, Vertragsstrafe

(1) Das Laden von Elektrofahrzeugen (einschließlich Plug-in-Hybridfahrzeugen) über das Stromnetz der Ferienunterkunft ist ausdrücklich untersagt. Dies gilt insbesondere für das Laden über Haushaltssteckdosen (Schuko), Verlängerungskabel oder sonstige nicht als Ladeeinrichtung ausgewiesene Stromanschlüsse.

(2) Eine Nutzung des Stromnetzes zum Laden von Fahrzeugen ist ausschließlich dann zulässig, wenn hierfür eine vom Vermieter ausdrücklich bereitgestellte und entsprechend gekennzeichnete Ladeeinrichtung verwendet wird und eine gesonderte Vereinbarung über die Nutzung und Abrechnung getroffen wurde.

(3) Bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen dieses Verbot verpflichtet sich der Gast zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 1.000,00 €. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens, insbesondere für erhöhten Stromverbrauch, Netzauslastung oder etwaige Schäden an der elektrischen Anlage, bleibt ausdrücklich vorbehalten. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf etwaige Schadensersatzansprüche angerechnet.

(4) Der Gast haftet gemäß den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach § 280 BGB, für alle durch eine unzulässige Nutzung entstehenden Schäden. Dies umfasst auch mittelbare Schäden sowie Kosten für notwendige Prüfungen der elektrischen Anlage.

(5) Dem Gast bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die angesetzte Vertragsstrafe.

§ 11 Rechtswahl und Gerichtsstand

1. Es findet deutsches Recht Anwendung.

2. Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Beherbergungsbetrieb ist ausschließlich der Sitz

des Beherbergungsbetriebes.

3. Für Klagen des Beherbergungsbetriebes gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen

oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben

oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins

Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt

der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz des Beherbergungsbetriebes als

ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

Kneip- Ferien Nah am Strand GmbH 01.04.2024