Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kneip – Ferien Nah am Strand GmbH, Geschäftsführerin Christine Kneip, Goldstraße 1 b, 26434
Wangerland Horumersiel
Telefon: 0 44 26 – 90 48 48 Fax: . 0 44 26 – 90 48 75 .Internet: www.Nah-am-Strand.de .
Mail: info(@)nah-am-strand.de
§ 1 Leistungsumfang
1. Kneip – Ferien Nah am Strand GmbH, (nachfolgend Vermittler genannt), tritt für die
Eigentümer als Vermittler auf. Kneip – Ferien Nah am Strand GmbH vermittelt und reserviert im
Namen des Eigentümers bzw. Feriengastes Ferienunterkünfte und schließt im Auftrag und auf
Rechnung des jeweiligen Eigentümers für diesen einen Beherbergungsvertrag und wickelt diesen
ab. Der vermittelte Vertrag kommt also zwischen dem Kunden und dem Anbieter, also dem Gast
und dem Eigentümer des Objektes der vermittelten Leistung zustande. Die Abwicklung
eventueller Leistungsstörungen erfolgt zwischen den Vertragspartnern. Zwischen Vermittler und
Kunden kommt ein Geschäftsbesorgungsvertrag zustande: der Vermittler schuldet den
fachgerechten Abschluss des vermittelten Vertrages (z.B. Beherbergungsvertrag) und hat
insoweit Beratungs- und Informationspflichten. Rechtsberatung wird nicht geschuldet und ist
auch nicht gestattet.
2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden/Gast
und dem Vermittler und gelten für alle Buchungen von Ferienunterkünften über den Vermittler
unabhängig vom Ort und von der Art der Buchung.
§ 2 Vertragsabschluss
1. Die durch den Kunden erfolgte Buchung bei dem Vermittler (Buchungsformular im Internet,
telefonische Buchungsanfrage, schriftlich oder in anderer Textform oder mündlich) stellt ein
Angebot des Kunden auf Abschluss eines Vertrages über eine bestimmte Ferienunterkunft, für
einen bestimmten Zeitraum, zu einem bestimmten Preis dar. Ist die vom Kunden angefragte
Ferienunterkunft verfügbar und wird das Angebot des Kunden auf Vertragsabschluss
angenommen, erhält der Kunde durch den Vermittler als Vertreter des Eigentümers eine
schriftliche oder in anderer Textform gefasste Buchungsbestätigung, in welcher die Kontaktdaten
der Ferienunterkunft sowie die weiteren Vertragsbedingungen nochmals enthalten sind. Mit der
Buchungsbestätigung kommt der Vertrag zu Stande.
2. Der Mietvertrag über die Ferienimmobilie kommt durch Annahme der Buchung des Feriengastes
durch den Vermittler zustande. Der Vermittler versendet hierzu eine Buchungsbestätigung
schriftlich, per Telefax oder per E-Mail. Vertragliche Beziehungen bzgl. der vermittelten
Leistungen bestehen nur zwischen dem Feriengast und dem Eigentümer.
3. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten ergeben sich aus den zwischen dem Vermittler und dem
Kunden getroffenen Vereinbarungen, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den
gesetzlichen Vorschriften.
§ 3 Zahlungsmodalitäten
1. Nach Vertragsabschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) ist der Kunde verpflichtet, innerhalb
von 7 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtpreises zu zahlen. Die Restzahlung
auf den Rechnungsbetrag muss bis spätestens 28 Tage vor Anreise dem auf der
Buchungsbestätigung/Rechnung aufgeführten Konto des Vermittlers gutgeschrieben sein.
2. Bei kurzfristigen Reservierungen - weniger als 28 Tage vor Anreise - ist der Gesamtbetrag sofort
zur Zahlung fällig.
3. Der Vermittler ist nur dann an die Buchungsbestätigung gebunden, wenn die Zahlungen
vertragsgerecht bei dem Vermittler eingegangen sind. Ist dies nicht der Fall, besteht seitens des
Kunden kein Anspruch auf die vertraglichen Leistungen. Der Vermittler ist in diesem Falle zur
anderweitigen Vermietung des Objektes berechtigt & wird dies dem Kunden unverzüglich
mitteilen. Falls eine Ersatzvermietung für den gebuchten Zeitraum nicht realisiert werden kann,
ist der Kunde zum Ersatz des dadurch entstandenen Schadens verpflichtet.
§ 4 Bereitstellung des Ferienobjektes
1. Gebuchte Ferienobjekte stehen dem Kunden am Anreisetag ab 15:00 bis 16:00 Uhr zur
Verfügung. Für eine pünktliche Überlassung übernimmt der Vermittler keine Garantie. Sollte der
Kunde nach 16.00 Uhr oder außerhalb der Bürozeiten anreisen, muss er die Schlüssel zum
Vermietobjekt aus dem Außentresor des Vermittlers entnehmen. Bis 19.00 Uhr kann der Kunde
den Vermittler telefonisch im dringenden Notfall erreichen. Die entsprechende Rufnummer
hängt am Büro aus. Reist der Kunde nach 19 Uhr an und kann den Außentresor nicht öffnen,
hat er gegenüber dem Vermittler keine rechtlichen Ansprüche. Die Anreise nach 19 Uhr
geschieht somit auf eigenes Risiko. Dies sollte bei der Anreise eingeplant werden.
2. Das Ferienobjekt ist am Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr besenrein zu verlassen. Der
Schlüssel ist bis 10:00 Uhr an den Vermittler bzw. deren Bevollmächtigten zu übergeben.
§ 5 Rücktritt und Nichtinanspruchnahme der Leistungen durch den Mieter
1. Der Rücktritt des Mieters vom Vertrag bedarf in jedem Falle der Schriftform.
2. Im Falle des Rücktritts ist der Vermittler als Vertreter des Eigentümers berechtigt, vom Kunden
einen pauschalierten Schadensersatz zu verlangen, wobei folgende Schadensersatzbeträge zu
leisten sind:
a) 35,00 € im Falle eines Stornos, unabhängig der Frist.
b) bei Zugang des Rücktritts vom 30. Tag bis zum 21. Tag vor Anreise sind 50 %
des Mietpreises zu zahlen.
c) bei Zugang des Rücktritts vom 20. Tag bis zum 11. Tag vor Anreise sind 75 %
des Mietpreises zu zahlen.
d) bei Zugang des Rücktritts ab dem 10. Tag vor Anreise sowie bei
Nichtanreise sind 100 % des Mietpreises zu zahlen.
4. Der pauschalierte Schadensersatz ist mit dem Zugang des Rücktritts zur Zahlung fällig.
5. Nimmt der Kunde vertragliche Leistungen wegen verspäteter Anreise und/oder früherer Abreise
wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom Vermittler zu vertretenden Gründen, nicht oder
nicht vollständig in Anspruch, so besteht seitens des Kunden kein Anspruch auf anteilige
Reisepreisrückerstattung.
6. Für Umbuchungen in ein anderes Objekt, Verschiebungen des Reisezeitraum bis zum 91. Tag vor
Reisebeginn sowie für Änderungen mit verbundenen Rücküberweisungen ist eine
Bearbeitungsgebühr von 15,00 €fällig.
7. Im Mietpreis ist eine Reiserücktrittskostenversicherung nicht enthalten. Es wird seitens des
Vermittlers der Abschluss einer derartigen Versicherung angeraten. Ein entsprechendes Formular
kann auf Wunsch dem Kunden übersandt werden.
§ 6 Kündigung und Rücktritt seitens des Vermittlers
1. Der Vermittler kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne
Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten
Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung, eventuell Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich
ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermittler eine
Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermittler
von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen
Gewinns verlangen.
2. Der Vermittler behält sich vor, den Mietvertrag zu kündigen, wenn die Erfüllung des Vertrages
infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert,
gefährdet oder beeinträchtigt wird. Der Vermittler wird von seinen vertraglichen Verpflichtungen
frei, muss jedoch der anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.
§ 7 Obliegenheiten des Mieters
1. Das Vertragsobjekt darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden.
Abweichungen hiervon bedürfen einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung mit dem Vermittler.
Die angegebene maximale Personenzahl schließt auch Kinder ein. Im Falle einer Überbelegung
ist der Vermittler berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der
Überbelegung zu verlangen und die überzähligen Personen des Mietobjektes zu verweisen.
2. Ein Haustier darf nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit dem Vermittler mitgebracht
werden. Dieses muss in der Buchung angezeigt werden. Für jede durch die eingebrachten
Haustiere, verursachten Schäden haftet ausschließlich der einbringende Gast.
3. Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen oder ähnlichem auf den Grundstücken ist verboten. Das
Objekt ist von sämtlichen berechtigten Nutzern pfleglich zu behandeln.
4. Das Objekt sowie sämtliches vorhandenes Zubehör sind bei Auszug zu säubern und besenrein zu
übergeben. Diese Pflicht gilt unabhängig von der Reinigung durch den Vermittler oder deren
Beauftragten. Bei nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführter Reinigung ist der Vermittler
berechtigt, die entstehenden Kosten für den Aufwand dem Kunden zu berechnen.
5. Kurabgaben sind im Reisepreis nicht enthalten. Für den Aufenthalt fällig werdende Kurabgaben
laut Satzung der jeweiligen Gemeinde sind bei Anreise gesondert zu entrichten.
6. In sämtlichen Objekten herrscht absolutes Rauchverbot. Der Vermittler behält sich bei Verstößen
die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ausdrücklich vor. Der Vermittler übernimmt
keine Garantie für den rauchfreien Zustand der Objekte gegenüber dem Kunden.
§ 8 Leistungsstörungen/Haftung
1. Mängel am Mietobjekt, die über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgehen sowie andere
Beanstandungen wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistungen, sind dem Vermittler
unverzüglich am Anreisetag, spätestens aber am darauffolgenden Tag schriftlich anzuzeigen.
Dem Vermittler muss die Gelegenheit zur Abhilfe oder Nachbesserung gegeben werden.
2. Unterbleibt eine unverzügliche Mängelanzeige schuldhaft, entfallen jegliche Ansprüche des
Gastes aus dem Vertrag, soweit eine dem Gast zumutbare Abhilfe durch den Vermittler möglich
gewesen wäre.
3. Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun,
um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu
halten.
4. Der Gast haftet im vollen Umfang für verursachte Schäden am Mietobjekt oder seinen sonstigen
Einrichtungen.
5. Der Vermittler und der Eigentümer haften nicht für Leistungsstörungen von dritter Seite, die
nicht
in direktem Zusammenhang mit dem Objekt und mit den vertraglichen Leistungen stehen sowie
für Schäden, die dem Gast durch unsachgemäße oder bestimmungswidrige Benutzung des
Mietobjektes oder seiner Einrichtungen entstehen.
6. Die vertragliche Haftung ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden beim Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wurde oder soweit der Vermittler für einen dem Kunden entstandenen Schaden
allein wegen des Verschuldens eines Vertragspartners oder Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
7. Der Vermittler haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung der vom Gast eingebrachten
Sachen einschließlich Pkw. Die Einbringung des persönlichen Eigentums in das Mietobjekt
einschließlich der Abstellung des Pkw auf dem Parkplatz bzw. Unterstellplatz erfolgt auf eigene
Gefahr.
8. Internet-Verbindungen werden auf verschiedene Arten angeboten. Es besteht kein Anspruch auf
eine bestimmte Bandbreite oder Signalstärke. Der Kunde verpflichtet sich, den Internetzugang
nicht zur Verbreitung, Zugänglichmachung oder Vervielfältigung von urheberrechtlich
geschütztem Material (sog. Filesharing) zu nutzen. Der Kunde stellt den Eigentümer und den
Vermittler von allen Ansprüchen und Schäden Dritter frei, welche auf eine rechtswidrige
Nutzung des Internetzuganges zurückzuführen sind.
§ 9 Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach
Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des
Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren
Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der
wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, welche die Vertragsparteien mit der
unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages, einschließlich dieser
Bedingungen, sollen aus Beweisgründen schriftlich vereinbart werden.
§ 10 Verbot des Ladens von Elektrofahrzeugen, Vertragsstrafe
(1) Das Laden von Elektrofahrzeugen (einschließlich Plug-in-Hybridfahrzeugen) über das Stromnetz der Ferienunterkunft ist ausdrücklich untersagt. Dies gilt insbesondere für das Laden über Haushaltssteckdosen (Schuko), Verlängerungskabel oder sonstige nicht als Ladeeinrichtung ausgewiesene Stromanschlüsse.
(2) Eine Nutzung des Stromnetzes zum Laden von Fahrzeugen ist ausschließlich dann zulässig, wenn hierfür eine vom Vermieter ausdrücklich bereitgestellte und entsprechend gekennzeichnete Ladeeinrichtung verwendet wird und eine gesonderte Vereinbarung über die Nutzung und Abrechnung getroffen wurde.
(3) Bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen dieses Verbot verpflichtet sich der Gast zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 1.000,00 €. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens, insbesondere für erhöhten Stromverbrauch, Netzauslastung oder etwaige Schäden an der elektrischen Anlage, bleibt ausdrücklich vorbehalten. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf etwaige Schadensersatzansprüche angerechnet.
(4) Der Gast haftet gemäß den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach § 280 BGB, für alle durch eine unzulässige Nutzung entstehenden Schäden. Dies umfasst auch mittelbare Schäden sowie Kosten für notwendige Prüfungen der elektrischen Anlage.
(5) Dem Gast bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die angesetzte Vertragsstrafe.
§ 11 Rechtswahl und Gerichtsstand
1. Es findet deutsches Recht Anwendung.
2. Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Beherbergungsbetrieb ist ausschließlich der Sitz
des Beherbergungsbetriebes.
3. Für Klagen des Beherbergungsbetriebes gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen
oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben
oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins
Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz des Beherbergungsbetriebes als
ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
Kneip- Ferien Nah am Strand GmbH 01.04.2024